neo-angin Kirsche Pastillen Zuckerfrei 24 Stk.
Inhaltsstoffe
neo-angin Kirsche Pastillen Zuckerfrei 24 Stk.
inkl. Mwst.
neo-angin Kirsche zuckerfrei – Pastillen dürfen nicht angewendet werden,
- wenn Sie allergisch gegen 2,4-Dichlorbenzylalkohol, Amylmetacresol, Levomenthol oder einen der sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind.
- bei Patienten mit Bronchialasthma oder anderen Atemwegserkrankungen, die mit einer ausgeprägten Überempfindlichkeit der Atemwege einhergehen. Die Inhalation von neo-angin Kirsche zuckerfrei– Pastillen kann zu Atemnot führen oder einen Asthmaanfall auslösen.
- bei Kindern unter 6 Jahren.
Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
Sehr selten (kann bis zu 1 von 10000 Behandelten betreffen):
Reizung der Mund- und Magenschleimhaut, wie zum Beispiel Verdauungsstörungen (Dyspepsie), Übelkeit.
Wenn Sie eine der folgenden Nebenwirkungen an sich bemerken, stoppen Sie sofort die Anwendung von neo-angin zuckerfrei – Pastillen und wenden Sie sich sofort an einen Arzt.
Nicht bekannt (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar):
Allergische Reaktionen, wie zum Beispiel Schwellungen an Mund, Zunge und Lippen, Ausschlag
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bevor Sie neo-angin zuckerfrei – Pastillen anwenden.
Kinder
neo-angin Kirsche zuckerfrei – Pastillen dürfen nicht bei Kindern unter sechs Jahren angewendet werden. Für die Anwendung von neo-angin Kirsche zuckerfrei – Pastillen müssen Kinder das kontrollierte Lutschen von Pastillen beherrschen.
neo-angin Kirssche zuckerfrei – Pastillen enthalten Cochenillerot A und Isomalt
neo-angin Kirsche zuckerfrei – Pastillen enthalten den Farbstoff E124 Cochenillerot A, der allergische Reaktionen auslösen kann.
Dieses Arzneimittel enthält 2.58 g des Zuckeraustauschstoffes Isomalt pro Lutschtablette. Dies entspricht ca. 6 kcal (26 kJ). Dies sollte bei Patienten mit Diabetes mellitus berücksichtigt werden.
Bitte wenden Sie neo-angin Kirsche zuckerfrei – Pastillen erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt an, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.
Isomalt kann ab 10 g täglich (entspricht ca. 4 Pastillen) eine leichte abführende Wirkung haben.